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Es ist beschlossen: Mietpreisbremse und Bestellerprinzip
Und das obwohl auch zahlreiche Verbände, Fachjuristen oder andere Experten aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft ihre Bedenken darüber äußerten. Denn mit diesem Beschluss wird zugleich auch gegen Artikel 12 des Grundgesetzes (freie Berufswahl) gekontert. Und dieser Einschnitt trifft dann nicht nur Unternehmen und die Mitarbeiter, sondern auch Mieter.
Arbeits- und Ausbildungsplätze auf der Kippe
Der Immobilienbereich ist von diesem Beschluss schwer getroffen. Auch wenn die Auswirkungen noch nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. Dennoch muss gesagt werden, dass bereits jetzt kann gesagt werden, dass Tausende von Ausbildungsplätzen auf dem Spiel stehen. Innerhalb der Branche wird sogar davon gesprochen, dass 280.000 Arbeitsplätze auf der Kippe stehen. Auch wenn der Deutsche Bundesrat dem neuen Gesetz noch zustimmen muss, so ist doch aber heute schon klar, dass wohl kein Dementi erfolgen wird. Es wird davon ausgegangen, dass das neue Gesetz dann Mitte 2015 auch in Kraft treten wird. Immobilienvermittler und Makler wollen dies jedoch nicht so einfach hinnehmen. Denn auf diese Weise werden die Herausforderungen jeden Tag durch die neuen Gesetzesauflagen immer größer. Denn bereits jetzt sind Immobilienbesitzer von einer Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler immer weniger begeistert. Denn auch Medien tun ihren Anteil dazu bei und versuch mit Schreckensmeldungen den, bereits jetzt schon stark verunsicherten Markt, unter Druck zu setzen. Aber was genau bedeutet das nun für Immobilienmakler? Ganz klar! Dieses Berufsbild wird sich in den kommenden Monaten und Jahren sehr stark verändern. Und das nicht unbedingt zum Positiven. Denn Immobilienmakler werden in Zukunft noch mehr Herausforderungen zu bewältigen haben, als bisher. Und wer sich diesen nicht stellen will oder kann, wird in diesem Beruf nicht Fuß fassen können.
Der Beschluss des Bestellerprinzip
Die Koalition hat zwar das Bestellerprinzip beschlossen, nicht jedoch die Einführung eines Sachkundenachweises. Dabei wäre auch dies von entscheidender Bedeutung gewesen. Der Sachkundenachweis für Immobilienvermittler und Immobilienmakler wurde zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, aber noch nicht beschlossen. Dabei müssen heute bereits für zahlreiche Dienstleistungen Sachkundenachweise erbracht werden. Aber eben nicht für einen Immobilienmakler. Das ist nicht wirklich nachvollziehbar.
Der Beruf des Immobilienmaklers auf dem Prüfstand?
Bei Umfragen scheint der Beruf des Immobilienmaklers nicht besonders beliebt oder zumindest negativ behaftet zu sein. Das scheint jedoch vorzugsweise nur in Deutschland der Fall zu sein. Denn in anderen Ländern gilt der Makler, als angesehener Beruf. So ist es aber auch möglich, dass ein Makler als Notar tätig sein kann. Wer in Deutschland als Immobilienmakler tätig sein möchte, benötigt nur ein Führungszeugnis ohne Eintrag und einige Hundert Euros für eine Gewerbeerlaubnis nach §34c der GeWO. Genau diese Tatsache kann doch manchmal schon sehr schreckend sein. Wenn wir einmal bedenken, dass die Transaktionen, an denen Makler beteiligt sind, manchmal im sechststelligen Bereich liegen.
Die Zeiten der Veränderungen
Die kommenden Wochen, Monate und Jahre werden für Immobilienvermittler und Makler einige Änderungen und auch Veränderungen mit sich bringen. Doch noch ist nicht bekannt, welche das sein werden. Vor allem werden viele Qualifikationen und Weiterbildungen auf dem Plan stehen. Denn auch in diesem Berufszweig wird man sich zukünftig von den Mitbewerbern abhaben. Und das geht am besten mit entsprechenden Qualifizierungen beispielsweise als Sachverständiger für die Immobilienbewertung. Qualität und Qualifikation werden sich in Zukunft auch für den Bereich der Immobilien auszahlen. Denn wer in Zukunft seine Kunden zufriedenstellen möchte, muss nicht nur über das entsprechende Know-How verfügen, sondern sich auch darauf einstellen, dass dieses immer öfters auf den Prüfstand gestellt wird