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News -

​​Kein Gutachten ohne Stempel!

Nur geprüfte Sachverständige des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband DGSV e.V. dürfen den Gutachterstempel führen. Der Sachverständigen Stempel wurde aus Sicherheitsgründen in das Geschmacksmusterregister der Bundesrepublik Deutschland eingetragen.

Der Stempel ist an die Mitgliedschaft im DGSV e.V. gebunden und bleibt trotz Übernahme der Kosten

des Stempels Eigentum des DGSV e.V.

Das Recht auf Führung des Stempels erlischt, wenn

  • die Mitgliedschaft im
  • das stempelführende Mitglied nicht mehr gutachterlich tätig ist,
  • der Stempel missbräuchlich verwendet wird.
  • Das Mitglied hat den Stempel in diesen Fällen unaufgefordert an den DGSV e.V. zurückzugeben

    Bei missbräuchlicher Verwendung des Stempels trägt der Stempelführende sämtliche daraus erwachsenden Konsequenzen selbst.

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    Sabina Braun

    Sabina Braun

    Pressekontakt Pressesprecher Öffentlichkeitsarbeit