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Kein Gutachten ohne Stempel!
Nur geprüfte Sachverständige des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband DGSV e.V. dürfen den Gutachterstempel führen. Der Sachverständigen Stempel wurde aus Sicherheitsgründen in das Geschmacksmusterregister der Bundesrepublik Deutschland eingetragen.
Der Stempel ist an die Mitgliedschaft im DGSV e.V. gebunden und bleibt trotz Übernahme der Kosten
des Stempels Eigentum des DGSV e.V.
Das Recht auf Führung des Stempels erlischt, wenn
Bei missbräuchlicher Verwendung des Stempels trägt der Stempelführende sämtliche daraus erwachsenden Konsequenzen selbst.