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SO SCHÜTZEN SICH SACHVERSTÄNDIGE UND GUTACHTER GEGEN IHRE BERUFLICHEN RISIKEN
Der Spezialversicherer Hiscox offeriert DGSV-Mitgliedern seine umfassende Berufshaftpflicht-Police zu exklusiven Konditionen. Potenziell existenzbedrohende Risiken, die mit einer Gutachter-bzw. Sachverständigen-Tätigkeit verbunden sind, werden so effektiv entschärft.
Die Hiscox Gruppe blickt auf mehr als ein Jahrhundert Erfahrung im internationalen Versicherungswesen zurück und ist seit über 20 Jahren auch in Deutschland aktiv. Von sieben Standorten aus betreut der Spezialversicherer einen stetig wachsenden Kundenstamm, der neben vermögenden Privatkunden im Wesentlichen aus Unternehmen und Selbstständigen besteht. Mit ihren branchenspezifischen Spezialkonzepten zählt Hiscox zu den gefragtesten Anbietern im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung. Die außergewöhnlichen Deckungskonzepte – flankiert von umfassendem Service, einfachen Antragsprozessen sowie klaren Bedingungen und nicht zuletzt auch unterfüttert von einer soliden, von Standard & Poor’s (A) und Fitch (A+) bestätigten Finanzstärke – überzeugten den DGSV von einer Kooperation mit dem Versicherer. Dadurch genießen Sie als Mitglied besondere Konditionen, wenn Sie sich bei Hiscox gegen Ihre beruflichen Risiken absichern. Folgenden Versicherungsschutz bieten wir unseren Mitgliedern über Hiscox. Mit der Berufshaftpflicht-Police von Hiscox decken Sie die Haftpflichtrisiken ab, die aus Ihrer Tätigkeit als Sachverständiger bzw. Gutachter resultieren können. Da es sich um eine All-Risk-Deckung handelt, umfasst sie alle berufstypischen Aktivitäten, die nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen werden. Bei Kfz-Sachverständigen etwa sind das insbesondere die Begutachtung und Bewertung von Straßenverkehrsunfällen und von Schäden an Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und -mobilen sowie Arbeitsmaschinen. Im Bauwesen können sich nicht nur baufachliche Gutachter versichern, einschließlich Tätigkeiten als Gerichts- oder Schiedsgutachter, sondern auch (bis zu einem Gesamtbauwert von € 250.000) Bauplaner sowie Projektsteuerer und -manager. Der Schutz erstreckt sich auch auf Empfehlungen und Schlussfolgerungen aus den erstellten Gutachten und greift ebenfalls, wenn ein Vertragspartner des Versicherungsnehmers aufgrund eines Fehlers desselben verklagt wird (Haftungsfreistellung).
Neben dieser Absicherung für den Fall, dass sich in eines Ihrer Gutachten einmal ein folgenträchtiger Fehler einschleicht, bietet Hiscox auch eine Reihe weiterer wertvoller Schutzoptionen. So greift etwa die Verwahrungsschäden-Deckung, wenn es zu Schäden an von Ihnen gemieteten oder geliehenen Arbeitsgeräten oder -maschinen kommt. Auch Bearbeitungsschäden an fremden Sachen, die in Ausführung der beruflichen Tätigkeit genutzt, geprüft, repariert oder befördert werden, sind inbegriffen. Und sollte Ihr Kunde einmal das fällige Honorar unter Aufrechnung gegen einen Haftpflichtanspruch einbehalten, so übernimmt Hiscox die Kosten für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderung. Auch eine Vielzahl eher versteckter Risiken, die zahlreiche Sachverständige kaum auf dem Radar haben, ist abgesichert: von der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen über Schutz- und Urheberrechtsverletzungen (etwa in der eigenen Werbung) bis hin zu Schäden durch die Verwendung von Röntgen-, Laser- oder anderen elektronischen Geräten zu Untersuchungszwecken – und bis zu jenem sogenannten unechten Vermögensschaden durch gestiegene Versicherungsbeiträge, den der Kfz-Sachverständige aus obigem Beispiel wegen eines Probefahrtunfalls zu begleichen hat.
Die exklusiven Konditionen finden DGSV Mitglieder im Mitgliederbereich unter „Absicherung"!