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Stellenausschreibungen: Abmahnungen vermeiden

Wer als Sachverständiger oder Gutachter für das eigene Büro auf der Suche nach neuen Mitarbeitern ist, sollte bei der Ausschreibung der zu besetzenden Stelle auf einige Punkte achten. Wer dies nicht tut, riskiert eine Abmahnung.


Nach dem deutschen Gesetz dürfen laut §1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) Bewerber nicht wegen des Geschlechtes benachteiligt werden. Aus diesem Grund müssen Stellenausschreibungen genderneutral verfasst werden. Für Personen, die genetisch keinem der beiden Geschlechter zuzuordnen sind, gilt: Sie werden als „inter“ oder „divers“ geführt. Dieses dritte Geschlecht muss entsprechend auch in Stellenausschreibungen berücksichtigt werden.

Eine Benachteiligung gemäß §1 AGG liegt bereits dann vor, wenn das Geschlecht in der Stellenbeschreibung weggelassen wird. Entsprechend sollten für eine Stellenausschreibung folgende Kürzel verwendet werden:

  • (m/w/d) männlich/weiblich/divers
  • (m/w/i) männlich/weiblich/intersexuell
  • (m/w/gn) männlich/weiblich/geschlechtsneutral

Unternehmen, die unter Verdacht der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts stehen, müssen selbst entsprechende Beweise gegen den Verdacht vorbringen. Die Beweislast liegt also bei den Unternehmen.

Gut lesbare Anzeigen gestalten

Um erst gar nicht einen solchen Verdacht entstehen zu lassen, sollten die Stellenausschreibungen gut lesbar und unter Berücksichtigung des Gesetzes verfasst werden. In jeder Stellenausschreibung sollte sich deshalb eines der genannten Kürzel befinden. Wenn möglich sollten zudem genderneutrale Bezeichnungen gefunden werden. Auf diese Weise würde auch die Lesbarkeit verbessert werden. Berufsbezeichnungen können entsprechend im Plural formuliert oder umformuliert werden. Aus einem „Kaufmann“ kann so beispielsweise „Kaufleute“ werden.

Wer als Sachverständiger neue Mitarbeiter sucht, sollte entsprechend bei der Stellenausschreibung darauf achten, dass die genannten Kürzel vorhanden sind. Auf diese Weise sind Sie auf der sicheren Seite und riskieren keine Abmahnung.

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Sabina Braun

Sabina Braun

Pressekontakt Pressesprecher Öffentlichkeitsarbeit