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DIE ELEKTRONISCHE GERICHTSAKTE
Gerichtsakten spielen auch in der Sachverständigentätigkeit hin und wieder eine wichtige Rolle. Umso besser, dass seit Juli diesen Jahres nun die elektronische Gerichtsakte verpflichtend ist.
Am 5. Juli 2017 wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, dass die elektronische Akte in der Justiz eingeführt werden muss. Bisher war dies freiwillig. Zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs soll jetzt aber auch die Gerichtsakte virtuell werden. Als elektronische Akte wird das Vorhalten digitaler Dokumente in rein elektronischer Form bezeichnet. Öffentlich-rechtliche Einrichtungen, wie Gerichte oder auch Behörden, müssen die Akte aufgrund des Rechtsstaatsprinzips führen. Auf diese Weise sollte eine objektive Dokumentation des bisherigen wesentlichen, sachbezogenen Geschehensablaufs erfolgen. So ist eine nachträgliche Überprüfung der behördlichen Entscheidung möglich. Darüber hinaus wird mit der elektronischen Akte auch eine mögliche Erkenntnisquelle für zukünftiges Handeln geschaffen. In der gerichtlichen Prozessordnung gibt es keine zusammenhängende Regelung zur Führung von Prozessakten. Bisher fand die elektronische Gerichtsakte nur an einzelnen ausgewählten Gerichten ihren Gebrauch.
eAkte – Fluch oder Segen
Wie auch viele andere Dinge in unserem Leben, hat auch die elektronische Gerichtsakte, kurz eAkte, Vor- und Nachteile. Vor allem Gesundheit der Augen soll unter der Verwendung der eAkte leiden. Darüber hinaus befürchten Richter, dass es durch die elektronische Gerichtsakte zu einer Verlangsamung der Arbeitsabläufe und zu weniger persönlichen Kontakten kommt. Bemerkenswert ist, dass sich vor allem jüngere Richter bis 44 Jahren gegen die eAkte aussprechen.
Die neue Möglichkeit der elektronischen Akte bietet vor allem in der Verbesserung der Telearbeit einen Vorteil. Auch ein schnellerer Zugriff und eine erleichterte Bedienung sind zu erwarten. Vor allem für Richter ist der Vorteil durch die verbesserte Telearbeit, dass Familie und Beruf besser vereint werden können.
Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte erfordert zudem eine Verbesserung der Hardware-Ausstattung für Richter und Richterinnen.
Sicherlich wird es einige Zeit dauern, bis sich alle Beteiligten an die neue Möglichkeit der eAkte gewöhnt haben und wahrscheinlich, wird man sich auch nie damit abfinden können, dass die alte Papierakte nicht mehr existieren soll. Dennoch sollte man der neuen Option der Akten eine Chance geben. Durch die elektronische Gerichtsakte besteht nämlich auch die Möglichkeit zu Hause oder gar von unterwegs auf alle Akten des eigenen Dezernats zugreifen zu können. Und genau dieser Punkt lässt sich hervorragend mit möglichen Arbeiten in den heimischen vier Wänden kombinieren.